Erbrecht
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil
des Bürgerlichen Rechts wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche
Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges
Testament vorliegt.
Die gesetzliche Erbfolge
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie
die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft
geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner
aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung
muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben
immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe
ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe
muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar.
Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine |
Tabuthema Testament Seinen letzten
Willen kann jeder formulieren, der volljährig und geistig fit
ist. Testamente, die im stillen Kämmerlein ausgebrütet
und in heimischen Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen
von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig geschrieben
und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug
versehen sein. Ratsam sind derartig einsame Entschlüsse in
der Regel jedoch nicht. Der Gang zum Notar (oder Juristen) zahlt
sich aus, wird aber wenig praktiziert.
Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer
dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn
etwa einer mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen,
oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden
sind. Ein Testament in notarieller Form macht die Erben schneller
handlungsfähig und ist preiswerer als ein gerichtlicher Erbschein.
Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig
ist. Gern setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner
Testament als gegenseitige Alleinerben ein.
Die Kinder bekommen dann erst etwas, wenn beide Elternteile tot
sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen
Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer
sollten sich immer einer Rechtsberatung unterziehen - um die Angehörigen
zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten
und Steuerfallen zu vermeiden. Sind die Verträge unterzeichnet
und hinterlegt, sollten auch die Betroffenen von den Verfügungen
unterrichtet werden - aber erst dann. Fachleute raten einhellig,
sich erst einmal darüber klar zu werden, was man mit seinem
letzten Willen erreichen möchte. Das dauert in der Regel eine
Weile und ändert sich auch schon mal während dieses Denkprozesses.
Mit freundlicher Unterstützung von focus.de
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