Patientenverfügung

Eine Hand schreibt mit einem Stift auf ein Blatt Papier.Seit dem 1. September 2009 gilt das Patientenverfügungsgesetz. Es stellt hohe Anforderungen an den Inhalt einer Verfügung. Sie muss sich „auf eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff beziehen und auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen“. Das bedeutet, dass sie, um praxistauglich zu sein, so genau formuliert ist, dass Sie Ihrem Willen auch wirklich entspricht.

Aufklärung ist nötig

Dafür ist es gut, sich über verschiedene Krankheitssituationen und Therapien aufklären zu lassen. Zum Beispiel: Was genau sind die Unterschiede zwischen Wachkoma und Koma? Welche Chancen bestehen – und welche Risiken? Eine Patientenverfügung muss gründlich durchdacht werden. Jeder denkt anders über sein Sterben. In Ihrer Patientenverfügung kommt es allein auf Ihren Willen an. Ihre Wünsche sind wichtig.

Dokumente regelmäßig überprüfen

Etwa alle ein bis zwei Jahre ist es gut, die Patientenverfügung nochmals dahingehend zu überprüfen, ob die Inhalte immer noch dem Willen entsprechen. Im Laufe der Zeit kann sich an Ihren Wünschen etwas geändert haben.

Unterstützung suchen

Ausführliche Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf den Seiten der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Eine Broschüre mit Formulierungshilfen wird auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz angeboten.


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